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   BFH, 13.10.2009 - X B 77/09   

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https://dejure.org/2009,19983
BFH, 13.10.2009 - X B 77/09 (https://dejure.org/2009,19983)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2009 - X B 77/09 (https://dejure.org/2009,19983)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - X B 77/09 (https://dejure.org/2009,19983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung einer NZB bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a
    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen bei verzögerter Bearbeitung der Steuersache

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 656
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.01.2005 - III B 59/04

    Grundsätzliche Bedeutung: Verfassungswidrigkeit - ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 77/09
    Eine weitere bzw. erneute Klärung der Rechtsfrage kann z.B. geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben worden sind, mit denen sich der BFH bislang noch nicht auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32 f., m.w.N.).

    Dazu gehört insbesondere eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH (BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2003 II B 152/02, BFH/NV 2004, 533; in BFH/NV 2005, 1081, m.w.N.).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 77/09
    Der Gesetzgeber konnte, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, im Interesse einer einfachen Erhebung der Nachforderungszinsen den aus der Verfügung über Geld herrührenden Liquiditätsvorteil typisierend bewerten und damit die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalles ausschließen (vgl. hierzu grundsätzlich Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
  • BFH, 19.12.2003 - II B 152/02

    NZB: Belastung des Erwerbs selbstgenutzter EFH mit GrESt verfassungswidrig?

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 77/09
    Dazu gehört insbesondere eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH (BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2003 II B 152/02, BFH/NV 2004, 533; in BFH/NV 2005, 1081, m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2003 - VIII B 182/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, grundsätzliche Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 77/09
    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, so ist zur substantiierten Darlegung eine an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientierte Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschluss vom 4. Februar 2003 VIII B 182/02, BFH/NV 2003, 1059, m.w.N).
  • BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Die Beschwerde hat dabei aufzuzeigen, wie der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl BFH Beschluss vom 13.10.2009 - X B 77/09 - BFH/NV 2010, 656-657) .
  • BSG, 19.11.2012 - B 5 R 302/12 B
    Vielmehr hätte sie im Einzelnen unter Berücksichtigung und Darstellung der Rechtsprechung des BVerfG (SozR 4-2600 § 68 Nr. 2), aber auch des BSG (vgl BSGE 98, 157 = SozR 4-2600 § 65 Nr. 1 sowie SozR 4-2600 § 255e Nr. 1 und § 255a Nr. 2; BSG Urteil vom 21.1.2009 - B 12 R 1/07 R - USK 2009-53) zur verfassungsrechtlichen Bewertung der Rentenanpassung und deren Aussetzung dezidiert aufzeigen müssen, warum die Rentenanpassung 2008 - anders als die Aussetzung der Rentenanpassung in den Vorjahren - zu einem verfassungswidrigen Eingriff führe (vgl BSG Beschlüsse vom 1.2.2010 - B 13 R 575/09 B - BeckRS 2010, 66643 RdNr 11, vom 1.7.2010 - B 13 R 80/10 B - BeckRS 2010, 71203 RdNr 15 und vom 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B - BeckRS 2010, 75131 RdNr 9) und weshalb der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten und in willkürlicher Weise verletzt haben könnte (vgl BFH Beschluss vom 13.10.2009 - X B 77/09 - BFH/NV 2010, 656).
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